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Unsere AGBs
Allgemeinde Geschäftsbedingungen der Kyno-Logische Schule für Hund und Mensch
Inhaber: Sylvia Rütten, Am Tal 1, 65385 Rüdesheim-Presberg.

1. Die Hunde der Kyno-Logische Schule für Hund und Mensch nehmen zu Demonstrations- und Trainingszwecken an den Trainings teil. Die Hunde sind haftpflichtversichert.

2. An den Unterrichtsstunden können nur Hunde teilnehmen, die einen aktuellen Tollwut-Impfschutz  verfügen, wenn sie aus einem Tollwutgebiet kommen, sonst keine Bedingung, da es in Deutschland keine Tollwut mehr gibt.

3. Für jeden teilnehmenden Hund muß eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Der Hundehalter legt bei Unterrichtsbeginn den aktuellen Versicherungsnachweis vor. Eine Teilnahme des Hundehalters mit seinem Hund am Unterricht ist zum Schutz der anderen Hundeführer bzw. deren Hunde ohne aktuellen Versicherungsnachweis nicht möglich.

4. Die Kursleiterin behält sich vor, den Unterricht aus wichtigem Grund abzubrechen. Die entrichtete Kursgebühr wird anteilig erstattet.

5. Der Hundehalter ist nach dem Abschluß der Unterrichtsvereinbarung zur Zahlung der vollen Unterrichtsgebühr (Einzelstunde oder Ausbildungspaket) verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Hundehalter die Ausbildung ohne Begründung nicht aufnimmt oder vorzeitig beendet, es sei denn, er weist einen wichtigen Grund, z.B. Krankheit etc. nach. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Erstattung der Kursgebühr.
Die volle Unterrichtsgebühr ist zum Ende der ersten Unterrichtsstunde zur Zahlung fällig.
Bei Abschluß von Ausbildungspaketen erhält der Hundehalter durch Individualvereinbarung einen Sondernachlaß auf den Preis der jeweiligen Einzelstunde. Für den Fall, daß der Hundehalter eine Ausbildung auf Basis eines gebuchten Ausbildungspaketes vorzeitig abbricht, entfällt der auf den Preis der jeweiligen Einzelstunde gewährte Preisnachlaß. Die bis zum Abbruch der der Ausbildung in Anspruch genommenen Ausbildungsstunden werden in diesem Fall in voller Höhe auf Basis des Einzelstundensatzes berechnet. Zusätzlich wird eine einmalige Stornogebühr in Höhe von 10,-- Euro berechnet. Ein nach Abrechnung zu Gunsten des Hundehalters bestehendes Guthaben wird unverzüglich auf dessen Konto überwiesen.

6. Eine Absage oder Verschiebung des Unterrichts durch den Hundehalter muß durch diesen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sagt der Hundehalter nicht ab und erscheint nicht zur Unterrichtsstunde oder sagt nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe abgerechnet und nicht erstattet, es sei denn, er weist einen wichtigen Grund nach.

7. Die Trainerin kann in dringenden Fällen/ aus wichtigem Grund Unterrichtsstunden absagen oder einen Ortswechsel für die angebotenen Unterrichtsstunden vornehmen. Durch die Trainerin abgesagte Unterrichtsstunden werden selbstverständlich nachgeholt. Der Hundehalter wird zeitnah über den Unterrichtsausfall bzw. einen Ortswechsel informiert.

8. Bei Anfahrten zum Hundehalter wird zusätzlich zur Ausbildungsvergütung eine Pauschalgebühr je nach Entfernung vereinbart.

9. Die Trainerin übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Trainingsstunden vermittelten Kenntnisse oder für den Erfolg der Trainingsstunden, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Der Erfolg einer jeweiligen Trainingsstunde hängt von dem Hundehalter und dessen Hund ab.

10. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einem Kurs teilnehmen. Für Kinder über 16 Jahre ist eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten für die Teilnahme an einem Unterricht erforderlich.
Alle minderjährigen Teilnehmer müssen unabhängig von Ihrem Alter körperlich fit und geistig reif genug sein, den von ihnen im Training geführten Hund sicher zu führen, so dass eine Gefährdung Dritter, anderer Hunde oder der Trainerin ausgeschlossen ist.

11. Eine Trainingsstunde umfasst 45 Minuten.
Der Hund sollte ein gutsitzendes Halsband oder Geschirr tragen.

12. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Hundehalter haftet für alle von ihm und seinem Hund verursachten Schäden. Der Tierhalter haftet auch für Biß- und andere Verletzungen, die die Trainerin oder deren Hunde erleiden.
Sollte es durch Hunde des Teilnehmers zu Verunreinigungen im Büro der Trainerin kommen, behält diese sich die Geltendmachung von Reinigungskosten vor.
Diese Regelungen gelten auch für vom Teilnehmer mitgebrachte Hunde von Dritten.
Schadensersatzansprüche des Hundehalters oder seiner Begleiter gegenüber der Trainerin, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Trainerin haftet nicht für Schäden, die ein Hundehalter oder ihn begleitende Dritte durch einen Kursteilnehmer oder Dritte erleiden. Der Hundehalter wird alle ihn begleitenden Dritte von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen.

13. Das Aufzeichnen der Trainingsstunden (Ton- Bild- und/ oder Filmaufzeichnungen) durch den Hundehalter oder ihn begleitende Dritte, zu welchem Zweck auch immer und mit welchen Geräten auch immer (z.B. Tonband, Handy, Videocam, Fotoapparat o.ä.) ist nicht gestattet.

14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht zur Folge, dass der mit dem Hundehalter geschlossene Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame Bestimmung umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.

15. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Hundehalter Kauf-mann, eine  juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes der Trainerin zuständig.

Stand 2- 2023,
Kynologische Schule für Mensch und Hund, Rüdesheim.